Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB's

§1 Vertragspartner
Vertragspartner für den Gassi-Service, Aktivitäten, Betreuung und Veranstaltungen für Hunde und Halter:innen usw. ist das Unternehmen Fellkomplizen, vertreten durch Melanie Bungert, Pastor-Faßbender-Str. 67, 50374 Erftstadt, im folgenden nur Fellkomplizen genannt.
Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, die an Veranstaltungen beteiligt sind, bleibt unberührt.

§2 Vertragsschluss
Der Vertrag für Gassi-Service und Betreuung, gilt als abgeschlossen bei Terminvereinbarung zwischen Fellkomplizen und dem/der Kunden:in.

§3 Teilnahmevoraussetzung
Grundsätzlich kann jeder volljährige Hundehalter:in das Angebot von Fellkomplizen in Anspruch nehmen, die folgende Voraussetzungen erfüllen.

§3.1 Erstgespräch
Es muss vor gebuchten Termin ein Erstgespräch stattgefunden haben. Für den Gassi-Service kann dies per Videotelefonie erfolgen, für eine Betreuung ist ein persönliches Gespräch und kennen lernen des/der Hund/e Voraussetzung.

§3.2 Gesundheitliche Voraussetzung
Es können nur Hunde das Angeboten von Fellkomplizen in Anspruch nehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis benötigt.

§3.3 Versicherungspflicht
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist vorzulegen.

§3.4 Behördliche Meldung
Ihr Hund muss behördlich registriert und entsprechend gechipt sein.

§3.5 Informationspflicht
Über gesundheitliche Einschränkungen sowie Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, insbesondere über außergewöhnlich ängstliche oder aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen oder anderen Hunden (z.B. Schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit), ist vor Terminabsprache zu informieren.
Des Weiteren ist vor Terminansprache darüber zu informieren, ob eine Einstufung als gefährlicher Hund gemäß Landeshundegesetz - LHundG NRW vorliegt.

§4 Teilnahmeausschluss

§4.1 Gesundheitliche Gründe
Hunde mit ansteckenden Krankheiten und läufige Hündinnen sind – außer nach Absprache – von den Leistungen ausgeschlossen. Sollte der/die Hundehalter:innen die Läufigkeit der Hündin nicht bemerken, so übernimmt Fellkomplizen für die Folgen eines Deckungsaktes keine Haftung. Die daraus entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des/der Hundehalter:innen.

§4.2 Schädliche Gegenstände
Würgehalsbänder, Stachelhalsbänder oder Elektrohalsbänder, sowie sonstige Gegenstände, die dem Zwecke dienen dem Hund schaden zu zufügen, sind verboten. Fellkomplizen behält sich vor, Halter:innen oder Hunde, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
Sollte Ihr Hund berechtigterweise ausgeschlossen worden sein, bleibt der Gegenleistungsanspruch seitens Fellkomplizen bei bereits erfolgter Terminabsprache bestehen.

§5 Zahlungsbedingungen

§5.1 Gebühren für Einzeltermine
Gebühren für Einzeltermine sind nach erfolgter Terminabsprache fällig und sind vom Halter:in per Überweisung mit Geldeingang auf dem Konto von Fellkomplizen vor dem Termin zu überweisen oder in bar in voller Höhe zu Beginn des Termines begleichen.

§5.2 Monatsbeiträge
Die Monatsbeiträge sind jeweils mit Geldeingang auf dem Konto von Fellkomplizen zum ersten des Monats fällig und per Überweisung zu begleichen. Eine Aufsplittung der Gebühr in Raten ist nicht zulässig.
Bei Barzahlung muss diese am letzten Termin im Vormonat erfolgen.

§5.3 Bankverbindung
Consorsbank
Inhaber: Melanie Bungert
IBAN: DE97 7603 0080 0210 4295 74
BIC: CSDBDE71XXX

§6 Absage durch der/die Halter:in

§6.1 Art der Absage
Die Absage kann per Telefon, SMS, Whatsapp oder E-Mail stattfinden. Diese Regelung gilt auch für alle Hunde wie in §4 beschrieben.

§6.2 Stornogebühren
Bei Stornierung durch den/die Halter:in werden folgende Gebühren erhoben

  • bis 4 Wochen vor Termin: 5,00€ Bearbeitungsgebühr
  • bis 1 Woche vor Termin: 5,00 € + 25 % der Leistungsgebühr
  • weniger als 1 Woche vor Termin: 5,00 € + 50 % der Leistungsgebühr
  • weniger als 48 Stunden vor Termin: 5,00 € + 100% Leistungsgebühr

Zur Vermeidung von Stornierungskosten hat der/die Halter:in die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu benennen oder einmalig einen alternativen Termin vorzuschlagen. Der/die Halter:in ist verpflichtet, die Ersatzperson über diese AGB’s zu Informieren. Des Weiteren stellt dies nur ein Angebot für Fellkomplizen dar und Fellkomplizen ist nicht verpflichtet, die Ersatzperson oder Alternativtermin zu akzeptieren.

§7 Kündigung individuelle Pauschalen
Eine Kündigung der individuellen Pauschale ist schriftlich bis zum 15. des Monats für den nächsten Monat möglich. Kündigungen bedürfen der schriftlichen Form. Wirksam ab Datum des Poststempels oder Datum der Lesebestätigung bei Kündigung per E-Mail an Melanie@Fellkomplizen.de. Ein Übertrag von nicht in Anspruch genommen Leistungen in den Folgemonat ist generell ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Rückzahlung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen.

§8 Rücktritt durch Fellkomplizen
Aus Gründen höherer Gewalt, extremen Wetterverhältnissen oder im Krankheitsfall können Leistungen abgesagt oder verschoben werden.

§8.1 Mit Ersatztermin
Stellt Fellkomplizen einen Ersatztermin zur Verfügung und der/die Halter:innen kann an diesem Termin nicht teilnehmen, wird die Leistungsgebühr nicht erstattet.

§8.2 Ohne Ersatztermin
Kann kein Ersatztermin stattfinden, werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der bereits durchgeführten Leistungen anteilig erstattet.

§8.3 Schadensersatz bei Absage
Im Fall der Absage einer Leistung werden weitergehende Ansprüche des/der Teilnehmers:in, insbesondere Schadensersatzansprüche (auch Stornogebühren für Reise oder Hotelkosten) bei Änderungen oder Absage eines Termines nicht erstattet. Fellkomplizen haftet nicht in Fällen höherer Gewalt, andernfalls höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühr abzüglich 5,00€ Bearbeitungsgebühr. Eine Haftung des/der Veranstalters:in für eventuell darüber hinausgehende Schäden, die einem/einer Teilnehmer:in durch Ausfall der Leistung oder Terminverschiebung entstehen, sind ausgeschlossen.

§8.4 Vertragsverstoß
Bei Vertragswidrigen Verhalten durch der/die Hundehalter:in ist Fellkomplizen berechtigt ohne eine Frist vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn andere Teilnehmer:innen oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden. Eine Pflicht zur Rückzahlung bereits entrichteter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

§9 Ausgehändigte Unterlagen
Sämtliche, Ihnen im Rahmen des Unterrichts, ausgehändigten Unterlagen durch Fellkomplizen unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden. Die Vervielfältigung, Verbreitung, der Verleih und die Vermietung sind ausdrücklich untersagt.

§10 Haftung
Fellkomplizen, sowie deren Inhaberin Melanie Bungert, haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Halter:innnen oder deren Hunde verursacht werden.
Auch bei sorgfältiger Betreuung kann es passieren, dass sich ein Tier verletzt. In solchen Fällen kann Fellkomplizen eine tierärztliche Untersuchung für erforderlich halten und diese durchführen lassen. Der/die Hundehalter:in ist verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten, einschließlich Tiertransport und Nebenkosten zu tragen und Fellkomplizen von Ansprüchen Dritter freizuhalten.
Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten von Fellkomplizen, erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Inhaberin übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Halter:innen haften für Schäden, die sie selbst oder ihre Hund(e) verursacht haben.

§11 Foto- und Filmaufnahmen
Der/die Hundehalter:in erlaubt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass Foto- bzw. Filmaufnahmen von Personen und Hunden auf der Webseite und/oder der Facebookseite und/oder der Instagramseite von Fellkomplizen und in Publikationen veröffentlicht werden dürfen.

§12 Betriebsferien/Feiertage
Im Falle von Betriebsferien werden diese von Fellkomplizen mindestens 4 Wochen vorher bekannt gegeben. An den gültigen gesetzlichen Feiertagen bleibt Fellkomplizen geschlossen.

§13 Adressänderungen
Bei Änderung von Telefonnummer, Handynummer, E-Mail, Anschrift, etc. ist der/die Halter:in verpflichtet alle für die Kommunikation mit dem/der Halter:in wichtigen Änderungen Fellkomplizen in schriftlicher Form mitzuteilen.

§14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

AGB
Hier kannst du dir die aktuellen AGB für deine Unterlagen runterladen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen.pdf (882.1KB)
AGB
Hier kannst du dir die aktuellen AGB für deine Unterlagen runterladen.
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